14. Dezember 2021
Personalabrechnung
Abgabenfreie Weihnachtsfeier-Ersatzgutscheine
Durch die Corona-Krise können Betriebsveranstaltungen, insbesondere Weihnachtsfeiern, oft nicht stattfinden.
Die damit zusammenhängende Steuerbefreiung des geldwerten Vorteils für Arbeitnehmer in der Höhe von € 365.- pro Jahr soll aber nicht verloren gehen.
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern daher – wie bereits im Vorjahr – bis max. € 365.- steuerfrei gewähren, sofern 2021 der steuerfreie Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen nicht bereits ausgeschöpft worden ist.
Es ist zu erwarten, dass die „Weihnachtsfeierersatz-Gutscheine“ wiederum – wie bereits im Vorjahr – den Freibetrag für Sachzuwendungen (bis zu € 186,00 jährlich) unberührt lassen werden, d.h. dass die beiden Höchstbeträge (€ 365,00 und € 186,00) voraussichtlich auch in einem Gutschein kumuliert werden können. Die formale Gesetzwerdung der Weihnachtsfeier-Ersatzgutschein-Regelung bleibt noch abzuwarten.
Die Gutscheine müssen von November 2021 bis Jänner 2022 ausgegeben werden.
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