16. Juni 2026
Zwischen Anpfiff und Arbeitszeit: Welche Regeln am Arbeitsplatz gelten
Fußball-WM & Arbeitsrecht
Österreich im WM-Fieber
Wenn die Fußball-Weltmeisterschaft läuft, steigt nicht nur die Spannung auf dem Platz, sondern unter Umständen auch das Konfliktpotenzial im Arbeitsalltag. Eines ist aber klar: Die WM ist kein arbeitsrechtlicher Ausnahmezustand.
Weder begründet ein ergattertes Ticket automatisch einen Urlaubsanspruch, noch rechtfertigt ein spannendes Spiel die Vernachlässigung der Arbeitspflichten. Streaming während der Arbeitszeit ist – ohne ausdrückliche Erlaubnis – ebenso unzulässig wie die private Nutzung von Dienstgeräten über ein übliches Maß hinaus. Gleichzeitig zeigt die Praxis Spielräume: Ein kurzer Blick auf den Spielstand oder eine Tipprunde sind meist unproblematisch, solange die Position verantwortungsvoll bezogen bleibt.
Für Unternehmen wird die WM zur Führungsaufgabe, der Chef zum Schiedsrichter. Klare Regeln, transparente Kommunikation und Fingerspitzengefühl sind hilfreich, um Eskalationen zu vermeiden – etwa bei Dresscodes, rivalisierenden Fanlagern oder dem Umgang mit Alkohol oder dessen Nachwirkungen. Zum Corporate-Viewing-kann niemand verpflichtet werden, andernfalls wäre das bezahlte Arbeitszeit. Arbeitnehmer-Fouls, die unter beharrliche Pflichtverletzungen fallen oder zu konkretem Schaden führen, sind gegebenenfalls umgehend mit der roten Karte zu ahnden, nicht erst im Nachspiel. Verfristete Entlassung hieße das im Arbeitsrecht-Jargon.
Die WM kann Störfaktor oder Motivationsbooster sein, es kommt darauf an, was man daraus macht. Im besten Fall stärkt sie Teamgeist und Unternehmenskultur. Wie im Fußball bedarf es dafür transparenter Spielregeln, der richtigen Taktik und einer abgestimmten Teamleistung.
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