22. Juni 2026

Umsatzsteuersenkung für Grundnahrungsmittel

Umsatzsteuer-Update

Mit 1. Juli 2026 tritt eine wesentliche steuerliche Entlastungsmaßnahme für Verbraucherinnen und Verbraucher in Kraft: Der Nationalrat hat die Senkung der Umsatzsteuer für ausgewählte Grundnahrungsmittel beschlossen. Der Steuersatz wird dabei von bisher 10 % auf 4,9 % reduziert.

Welche Lebensmittel sind betroffen?

Die Steuerreduktion umfasst zahlreiche Produkte des täglichen Bedarfs, darunter insbesondere:

  • Milch und Milchprodukte
  • Butter und Joghurt
  • Eier
  • Brot und Gebäck
  • Reis, Nudeln und Weizenmehl
  • Obst und Gemüse (auch Tiefkühlgemüse)

Die genaue Abgrenzung erfolgt anhand der sogenannten „Kombinierten Nomenklatur“ im Umsatzsteuergesetz. Nicht umfasst sind hingegen zusammengesetzte Produkte wie etwa Wurstsemmeln oder Kakaogetränke. Auch Restaurationsumsätze bleiben von der Begünstigung ausgenommen.

Mit der Senkung des Umsatzsteuersatzes sollen private Haushalte finanziell entlastet und inflationsbedingte Mehrbelastungen abgefedert werden. Laut veröffentlichten Berechnungen könnten Haushalte dadurch jährlich entlastet werden. Zudem wird mit Auswirkungen auf die Inflationsentwicklung gerechnet.

Praktische Auswirkungen für Unternehmen

Für Unternehmen, insbesondere im Lebensmittelhandel, ergeben sich daraus organisatorische und technische Anpassungen. Betroffen sind insbesondere:

  • Kassensysteme
  • Warenwirtschaftssysteme
  • Buchhaltungsprozesse
  • steuerliche Produktzuordnungen

Da nicht sämtliche Lebensmittel unter den reduzierten Steuersatz fallen, ist auf eine korrekte steuerliche Einordnung der Waren zu achten.

Die gesetzliche Grundlage wurde mit der Novelle zum Umsatzsteuergesetz 1994 geschaffen. Der neue ermäßigte Steuersatz gilt ab 1. Juli 2026 für die Lieferung und Einfuhr der ausdrücklich begünstigten Waren.

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