26. Juli 2021
Sind Schadenersatzzahlungen vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber steuerlich absetzbar?
Führt ein rechtswidriges Verhalten eines Arbeitnehmers dazu, dass über den Arbeitgeber eine Strafe verhängt wird und bezahlt der Arbeitnehmer Schadenersatz, so können die Schadenersatzzahlungen beim Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend gemacht werden. Im vorliegenden Fall hatte sich der Arbeitnehmer wegen Mitwirkung an einem Kartellverstoß in einem Vergleich mit dem Arbeitgeber zu einer Schadenersatzzahlung verpflichtet. Die Schadenersatzzahlung ist beim Arbeitgeber als steuerpflichtige Betriebseinnahme zu werten, die Strafe selbst ist allerdings nicht abzugsfähig.
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