22. Juni 2026

Sachbezug für Firmen-Elektroautos ab 2027

Die Ausgangslage: Wird ein Fahrzeug privat genutzt, muss dieser Sachbezug in einen geldwerten Vorteil umgerechnet werden, um festlegen zu können, wie viel an Steuern und Abgaben anfällt. Bei klassischen Verbrennern beträgt dieser Wert zwei Prozent der Anschaffungskosten pro Monat, die für die steuerliche Bemessung angesetzt werden. Bei sehr effizienten Fahrzeugen sind es 1,5 Prozent vom Anschaffungswert.

Bei E-Autos gilt nun Folgendes: Die österreichische Bundesregierung plant die bisherige Sachbezugsbefreiung für privat genutzte Firmen-Elektroautos abzuschaffen. Nun wurde bekannt, dass der monatliche Sachbezug im Jahr 2027 0,375 % der Anschaffungskosten betragen und ab 2028 auf 0,625 % ansteigen soll. Die Berechnungsgrundlage wird – analog zu Verbrenner- und Hybridfahrzeugen – bei € 48.000,00 gedeckelt. Damit würde der maximale monatliche Sachbezug im Jahr 2027 € 180,00 und ab 2028 € 300,00 betragen.

Ein konkreter Gesetzesentwurf liegt derzeit zwar noch nicht vor, sodass noch einige Details unklar sind. Aus dem von politischer Seite präsentierten Volumen der erwarteten Steuermehreinnahmen lässt sich aber u.a. ableiten, dass die neue Sachbezugspflicht voraussichtlich nicht nur für Neuzulassungen, sondern auch für bereits bestehende Firmen-Elektrofahrzeuge gelten soll.

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