23. September 2021
Finanzamtszahlungen: Bitte IBAN kontrollieren
Seit 1.1.2021 wurden Dienststellen innerhalb des Finanzamts Österreich zusammengelegt. In Folge dessen kam es zu Änderungen bei den Kontennummern, wie aus nachstehender Tabelle ersichtlich ist:
Das Bundesministerium für Finanzen weist darauf hin, dass noch immer eine nicht unerhebliche Anzahl von Überweisungen an das alte „Finanzamts-Konto“ durchgeführt werden. Bis dato hat die BAWAG P.S.K. diese Überweisungen trotzdem entgegengenommen und dem jeweiligen korrekten Konto gutgeschrieben.
Ab 30. September 2021 werden Überweisungen auf die „alte Kontonummer/ auf den alten IBAN“ von der BAWAG P.S.K. nicht mehr angenommen, sondern an den Auftraggeber (Zahlungspflichtigen) zurücküberwiesen.
Bitte kontrollieren Sie Überweisungen, Überweisungsvorlagen und Daueraufträge vor Ihrer nächsten Überweisung an die entsprechende Dienststelle des Finanzamts Österreichs und verwenden Sie den aktuell gültigen IBAN.
Sie vermeiden damit unnötige Rücküberweisungen, Säumniszuschläge und Mahnspesen. Weitere Informationen finden Sie hier.
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