23. September 2021

Finanzamtszahlungen: Bitte IBAN kontrollieren

Seit 1.1.2021 wurden Dienststellen innerhalb des Finanzamts Österreich zusammengelegt. In Folge dessen kam es zu Änderungen bei den Kontennummern, wie aus nachstehender Tabelle ersichtlich ist:

Kontennummern Finanzamt

Das Bundesministerium für Finanzen weist darauf hin, dass noch immer eine nicht unerhebliche Anzahl von Überweisungen an das alte „Finanzamts-Konto“ durchgeführt werden. Bis dato hat die BAWAG P.S.K. diese Überweisungen trotzdem entgegengenommen und dem jeweiligen korrekten Konto gutgeschrieben.

Ab 30. September 2021 werden Überweisungen auf die „alte Kontonummer/ auf den alten IBAN“ von der BAWAG P.S.K. nicht mehr angenommen, sondern an den Auftraggeber (Zahlungspflichtigen) zurücküberwiesen.

Bitte kontrollieren Sie Überweisungen, Überweisungsvorlagen und Daueraufträge vor Ihrer nächsten Überweisung an die entsprechende Dienststelle des Finanzamts Österreichs und verwenden Sie den aktuell gültigen IBAN.

Sie vermeiden damit unnötige Rücküberweisungen, Säumniszuschläge und Mahnspesen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Beratung und Auskunft per Telefon

Unser Service für Sie!

Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter +43 5 9798 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.

Sie sind noch kein Klient? Dann nutzen Sie unser Telefon-Abo! Erfahren Sie hier mehr!