18. Februar 2020
Steuerreform
15 Einzelmaßnahmen der Steuerreform 2020-2024
Die Steuerreform 2020-2024 sieht weitere folgende 15 Einzelmaßnahmen vor:
- Erhöhung des Familienbonus von derzeit € 1.500 auf € 1.750 sowie der Untergrenze von € 250 auf € 350. Umsetzung ab 2022
- Prüfung einer Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen
- Einführung eines Steueranreizmodells für die österreichische Filmproduktion
- Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Damenhygieneartikel
- Forcierung umweltfreundlicher betrieblicher Mobilität von Mitarbeitern durch steuerliche Begünstigung von Unterstützungsleistungen
- Nachhaltige Besteuerung im Bereich der Tabaksteuer
- Abschaffung der Mindestkörperschaftsteuer
- Abschaffung der Schaumweinsteuer
- Prüfung der Entbürokratisierung der Regelung zur Einlagenrückzahlung
- Prüfung der Potenziale zur Senkung der Lohnnebenkosten ohne Leistungsreduktion
- Verkürzung des Vorsteuerberichtigungszeitraums vom 20 auf 10 Jahre beim Erwerb von Mietwohnungen mit Kaufoption
- Erhöhung bzw Schaffung neuer Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauten und Sanierung unter höchsten ökologischen Aspekten
- (Wieder-)Einführung einer Kapitalertragsteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten ab einer bestimmten Behaltefrist
- Prüfung einer steuerlichen Absetzbarkeit von Anschub- und Wachstumsfinanzierungen für innovative Start-ups und KMU mit Obergrenze pro Investment (zB € 100.000 über 5 Jahre)
- Anhebung der Zuverdienstgrenze bei der Familienbeihilfe für Studierende auf € 15.000.
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