18. Februar 2020

Steuerreform

15 Einzelmaßnahmen der Steuerreform 2020-2024

Die Steuerreform 2020-2024 sieht weitere folgende 15 Einzelmaßnahmen vor:

  1. Erhöhung des Familienbonus von derzeit € 1.500 auf € 1.750 sowie der Untergrenze von € 250 auf € 350. Umsetzung ab 2022
  2. Prüfung einer Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen
  3. Einführung eines Steueranreizmodells für die österreichische Filmproduktion
  4. Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Damenhygieneartikel
  5. Forcierung umweltfreundlicher betrieblicher Mobilität von Mitarbeitern durch steuerliche Begünstigung von Unterstützungsleistungen
  6. Nachhaltige Besteuerung im Bereich der Tabaksteuer
  7. Abschaffung der Mindestkörperschaftsteuer
  8. Abschaffung der Schaumweinsteuer
  9. Prüfung der Entbürokratisierung der Regelung zur Einlagenrückzahlung
  10. Prüfung der Potenziale zur Senkung der Lohnnebenkosten ohne Leistungsreduktion
  11. Verkürzung des Vorsteuerberichtigungszeitraums vom 20 auf 10 Jahre beim Erwerb von Mietwohnungen mit Kaufoption
  12. Erhöhung bzw Schaffung neuer Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauten und Sanierung unter höchsten ökologischen Aspekten
  13. (Wieder-)Einführung einer Kapitalertragsteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten ab einer bestimmten Behaltefrist
  14. Prüfung einer steuerlichen Absetzbarkeit von Anschub- und Wachstumsfinanzierungen für innovative Start-ups und KMU mit Obergrenze pro Investment (zB € 100.000 über 5 Jahre)
  15. Anhebung der Zuverdienstgrenze bei der Familienbeihilfe für Studierende auf € 15.000.

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