29. September 2021

Besteuerung der im Ausland tätigen Geschäftsführer einer österreichischen GmbH

Im vorliegenden Fall hat sich der VwGH mit der Besteuerung von in Russland tätigen Geschäftsführern einer österreichischen GmbH beschäftigt. Laut ständiger Rechtsprechung werden Geschäftsführerbezüge dort besteuert, wo die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird (hier Russland). Gleichzeitig wirft der VwGH in seiner Entscheidung die Frage auf, ob Geschäftsführerbezüge nicht als „Directors‘ fees“ anzusehen sind und somit das Besteuerungsrecht in Österreich läge. Diese Frage ist im fortzusetzenden Verfahren vom BFG zu prüfen.

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