26. April 2024

Bildungskarenzreform

Wie Sie den Medien sicherlich entnommen haben, ist rund um das Thema Bildungskarenz eine politische Debatte entfacht. Die Stoßrichtung dabei: Der Zugang zur Bildungskarenz soll strenger geregelt werden, im Gegenzug soll das Weiterbildungsgeld erhöht werden.

Regelung Bildungskarenz

Künftig soll vor jeder Bildungskarenz ein Beratungsgespräch beim AMS verpflichtend werden, bei welchem das Ausbildungsziel, das man verfolgt, bekannt gegeben wird und weiters besprochen wird, über welche Qualifikationen man bereits verfügt. Ziel ist vor allem die bessere statistische Erfassung von Weiterbildungsgeldbeziehern.

Zudem müssen künftig Teilnahmebestätigungen für Kurse vorgelegt werden. Studierende müssen künftig mehr besuchte Stunden im Rahmen von universitären Lehrgängen nachweisen, 16 ECTS sollen es sein – aktuell sind acht ECTS vorgeschrieben. Außerdem soll zumindest der Antritt einer Prüfung verpflichtend sein. Wird keine Prüfung angetreten, soll das AMS Geld zurückverlangen können. Ein positiver Abschuss bleibt allerdings weiterhin nicht notwendig.

Zurückgedrängt werden soll schließlich die Zahl der Menschen, die eine Bildungskarenz direkt an eine Elternkarenz anschließen. Denn die Zahl der Frauen, die von einer Karenz in die andere wechseln, ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen und ist vor allem für Frauen, die während Elternkarenz ein (auf ein Jahr befristetes) einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bezogen haben, ein attraktives Modell.

Die konkrete gesetzliche Umsetzung bleibt allerdings abzuwarten.

Beratung und Auskunft per Telefon

Unser Service für Sie!

Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter +43 5 9798 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.

Sie sind noch kein Klient? Dann nutzen Sie unser Telefon-Abo! Erfahren Sie hier mehr!