15. Juli 2024
Körperschaftsteuergesetz: Bildung Unternehmensgruppe
Körperschaftsteuergesetz
Das österreichische Körperschaftsteuergesetz erlaubt es einer ausländischen Obergesellschaft (ohne inländische Betriebsstätte) nicht, eine körperschaftsteuerliche Unternehmensgruppe mit ihren inländischen Tochtergesellschaften zu bilden.
Das verstößt gegen die EU-Niederlassungsfreiheit. Kraft EU-Recht muss es einer EU-/EWR-Muttergesellschaft möglich sein, mit ihren österreichischen Tochtergesellschaften eine steuerliche Unternehmensgruppe zu bilden.
Beratung und Auskunft per Telefon
Unser Service für Sie!
Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter +43 5 9798 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.
Sie sind noch kein Klient? Dann nutzen Sie unser Telefon-Abo! Erfahren Sie hier mehr!