26. April 2024

Umsetzungsfragen betreffend Zin­senersparnisse – FAQ

Das BMF veröffentlichte kürzlich eine Anfragebeantwortung betreffend Umsetzungsfragen rund um Zinsersparnisse bei Arbeitgeberdarlehen und Gehaltsvorschüssen.

Nachstehend haben wir für Sie die für die Praxis wesentlichen Aussagen zusammengefasst:

  • Ist bei länger zurückliegenden Vertragsabschlüssen das konkrete Abschlussdatum des Darlehensvertrages nicht verfügbar oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ermittelbar, kann ausnahmsweise im Einzelfall ersatzweise auf das Datum der Anlage des Darlehenskontos abgestellt werden, wenn sichergestellt ist, dass dieses Datum nur wenige Tage vom Vertragsabschluss abweicht.

 

  • Ist der maßgebliche ÖNB-Kreditzinssatz für den Monat des Abschlusses des Darlehensvertrages noch nicht veröffentlicht, kann vorläufig der zuletzt veröffentlichte Zinssatz herangezogen werden, und sobald der Zinssatz des Abschlussmonats bekannt ist, ist dieser rückwirkend zu berücksichtigen.

 

  • Bei einer Darlehensaufstockung ist für den aufgestockten Betrag der für den Monat der Aufstockungsvereinbarung veröffentlichte Zinssatz zu berücksichtigen, während für das ursprünglich gewährte Darlehen unverändert der für den Monat des Vertragsabschlusses veröffentlichte Zinssatz heranzuziehen ist.

Zum ausführlichen FAQ gelangen Sie hier.

 

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