29. März 2024

Geblockte Altersteilzeit: Wohnsitz Ersatzkraft

Bei Suche einer Ersatzkraft für einen Arbeitnehmer in geblockter Altersteilzeit sollten Sie Folgendes beachten:

Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft sowie das Arbeitsmarktservice vertreten die Ansicht, dass Personen, die im Zuge einer geblockten Altersteilzeit (spätestens ab dem Beginn der Freizeitphase) als Ersatzkräfte herangezogen werden, ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben müssen.

Dementsprechend kommen Grenzgänger nicht als Ersatzkräfte in Betracht, zumal das österreichische AMS für sie im Fall der Arbeitslosigkeit nicht leistungszuständig wäre.

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