18. Januar 2023
Verlängerungen 2023
Folgende Änderungen wurden beschlossen:
1. Sonderbetreuungszeit (Phase 8)
Kurz vor Weihnachten hat der Nationalrat beschlossen, die Sonderbetreuungszeit für die Zeit vom 01.01.2023 bis 07.07.2023 (Ende des Schuljahres 2022/23) zu verlängern, somit geht die Sonderbetreuungszeit in die 8. Phase. Für diesen Zeitraum wird ein neuer Anspruch auf bezahlte Freistellung (Sonderbetreuung) im Ausmaß von bis zu drei Wochen geschaffen.
Es gelten dieselben Konditionen wie bereits bei Phase 7. Der Erstattungsantrag hat durch den Arbeitgeber binnen sechs Wochen nach Ende der Sonderbetreuungszeit bei der Buchhaltungsagentur des Bundes zu erfolgen.
2. COVID-19-Risikofreistellung
Der Nationalrat hat die rechtlichen Weichen gestellt, dass das Gesundheitsministerium auch nach dem 31.12.022 (konkret bis längstens 30.06.2023) durch Verordnung die Covid-19-Risiko-Freistellung
(Freistellungsatteste) verlängern kann. Nachdem durch eine Änderung im ASVG die Möglichkeit geschaffen wurde, die Covid-19-Risikofreistellungen zu verlängern, wurde mittels Verordnungen von der gesetzlichen Ermächtigung Gebrauch gemacht, allerdings vorläufig nur für die Zeit bis 30.04.2023.
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