29. August 2023

Hochwasser

In vielen Regionen Österreichs führt die aktuelle Hochwassersituation  zu massiven Problemen. WKO und ÖGK bieten allen in Not geratenen Betrieben Soforthilfen an.

1. ÖGK

Die ÖGK bietet betroffenen Unternehmen Soforthilfe in Form von Maßnahmen zu folgenden Themen an:

  • Stundungen
  • Ratenvereinbarungen
  • Mahnungen
  • Meldeverspätungen
  • Beitragsprüfungen

2. WKO

Vom Unwetter geschädigte Mitgliedsunternehmen erhalten bis zu 20.000 Euro im Rahmen einer gemeinsamen Hilfsaktion von WKO und SVS. Pro Schadensfall beträgt die finanzielle Unterstützung für einen Betrieb 10 Prozent des entstandenen Schadens – gedeckelt mit 20.000 Euro. In jedem einzelnen Schadensfall werden die Mittel zu 50 Prozent von der Wirtschaftskammer Steiermark, zu 30
Prozent von der SVS und zu 20 Prozent von der WKÖ aufgebracht. Ansprechpartner für sämtliche Unwetter-Schadensfälle ist die jeweils zuständige Regionalstelle.

3. Erinnerung: Antrag auf Abgeltung für Einsatzkräfte

Arbeitgeber, die für eine Dienstverhinderung wegen Teilnahme an einem Großschadensereignis Entgelt fortzahlen, kann nach den jeweiligen Vorgaben des Landes eine Abgeltung durch das Land gewährt werden. Die Antragstellung muss in dem Bundesland erfolgen, in dem das Großschadensereignis oder der Bergrettungseinsatz eingetreten oder erfolgt ist. Die Abgeltung durch das Land beträgt pauschal 200 Euro pro (mindestens acht Stunden) im Einsatz befindlicher Einsatzkraft und Tag. Der Begriff „Tag“ ist als ein Arbeitstag im Umfang der nach der Arbeitszeiteinteilung (Dienstplan, Schichtplan) vorgesehenen täglichen
Normalarbeitszeit zu verstehen. Voraussetzung für die Abgeltung ist somit, dass der Arbeitgeber die Einsatzkraft im Ausmaß eines ganzen Arbeitstages freistellt und das Entgelt fortzahlt.

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