14. Dezember 2020

Weihnachtsgeschenke & Co: Gutscheinregelung 2020

Dieses Jahr entfallen aufgrund der Covid-19-Maßnahmen die meisten betrieblichen Weihnachtsfeiern. Vor einigen Wochen wurden daher (neue) Gutscheinregelungen angekündigt, wobei die Grundsätze der Neuregelung nunmehr nach einem Beschluss im Nationalrat feststehen:

Im Zeitraum vom 01.11.2020 bis 31.01.2021 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Gutscheine im Wert von bis zu 365 Euro abgabenfrei schenken, soweit der Freibetrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen im Jahr 2020 noch nicht ausgeschöpft wurde.

Die Gutscheine sind von

  • der Sozialversicherung und den Beiträgen zur betrieblichen Mitarbeitervorsorgekasse,
  • der Lohnsteuer (Achtung: daher auch Pfändungsfreiheit) und
  • den Lohnnebenkosten (DB, DZ und Kommunalsteuer)

befreit.

Die Gutscheinwerte müssen – zumindest laut derzeitiger Fassung der Lohnkontenverordnung – nicht auf dem Lohnkonto erfasst werden. Zudem gibt es keine Einschränkungen, wo die Gutscheine eingelöst werden dürfen (z.B. Handel, Gastronomie etc.).

Unser Tipp

Der jährliche Freibetrag für Sachzuwendungen bis zu 186 Euro bleibt von den „Weihnachtsfeierersatz-Gutscheinen“ unberührt. Demnach können die beiden Höchstbeträge (365 Euro und 186 Euro) auch in einem Gutschein kumuliert werden.

Updates über aktuelle Covid-19 Maßnahmen finden Sie auch im Corona-Newsroom.

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