20. Februar 2023

Vertriebenen-Verordnung

In Umsetzung der EU Richtlinie wurde im März 2022 die Vertriebenen-Verordnung geschaffen, welche ein Aufenthaltsrecht für Menschen aus der Ukraine bis 3. März 2023 vorsieht.

Da die Europäische Kommission im Oktober 2022 bekannt gab, dass sie keine Beendigung der Richtlinie vorschlagen wird, wird nun die österreichische Verordnung angepasst.

Um Rechtssicherheit für Betroffene zu schaffen und den Verwaltungs- und Kostenaufwand zu verringern,  wurde im Sozialausschuss des Parlaments der Antrag angenommen, den Aufenthaltstitel ohne Notwendigkeit einer Verlängerung bis 4. März 2024 zu gewähren. Der Aufenthaltstitel wird demnach automatisch, also per Gesetz, verlängert.

Achtung

Die Verordnung verlängert lediglich den Aufenthaltstitel automatisch, die Beschäftigungsbewilligung muss nach wie vor verlängert werden. Der neuerliche Antrag auf Beschäftigungsbewilligung muss VOR Ablauf der noch bestehenden Beschäftigungsbewilligung beantragt werden!

 

 

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