11. Januar 2022
Umsatzsteuer
USt-Update: Umsatzsteuerbefreiung für Atemschutzmasken
Auf Lieferungen und innergemeinschaftlichen Erwerbe von Schutzmasken ist der 0 % Steuersatz verlängert bis 30.6.2022 anzuwenden.
Unser Tipp:
Vermeiden Sie eine nachträgliche Korrektur von Rechnungen und Rückforderung von Umsatzsteuerbeträgen, indem Sie den 0 % Satz per 23. Jänner 2021 im Kassensystem hinterlegen und verrechnen.
Beratung und Auskunft per Telefon
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