22. Juni 2023

GmbH-Stammkapital, FlexCo und Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung: Es gibt immer was zu tun!

Update

Es gibt immer was zu tun!

Noch heuer soll für GmbH das Mindeststammkapital auf 10 000 Euro herabgesetzt werden und sich damit die Mindestbareinzahlung bei Gründung auf 5 000 EUR und die Mindestkörperschaftsteuer auf 500 EUR reduzieren.

Und eine neue Gesellschaftsform wird die Rechtsformlandschaft bereichern: Die Flexible Kapitalgesellschaft – mit dem (möglichen) Rechtsformzusatz „FlexCo“ – soll Start-Ups durch Vereinfachungen und weniger Formalismus beflügeln. Bis zu 25 % des Stammkapitals dürfen als völlig neue Anteilskategorie ausgegeben werden, nämlich als sogenannte Unternehmenswert-Anteile. Gemeinsam mit steuerlichen Änderungen für Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen sollen so insbesondere Mitarbeiter motivationsfördernd und zunächst steuerneutral am Gewinn und möglichen Verkaufserlös beteiligt werden können. Die Besteuerung des Gewinns bei späterer Anteilsveräußerung soll überwiegend mit 27,5 % der Besteuerung der normalen Gesellschafter gleichgestellt sein. Außerdem sollen bislang nur Aktiengesellschaften vorbehaltene Kapitalmaßnahmen – wie zB Erwerb eigener Anteile, bedingte Kapitalerhöhung – den Start-Ups zugänglich sein. Es gibt immer was zu tun: Nämlich demnächst klären, ob man seine GmbH in eine FlexCo umwandeln soll. (Die Beschlussfassung des Pakets durch den Nationalrat bleibt allerdings noch abzuwarten.)

 

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