11. März 2022
Update: Ausfallsbonus
Laut Information auf der BMF-Homepage sollen folgende Eckpunkte für den Ausfallsbonus gelten:
Jedes Unternehmen, das mehr als 40 % Umsatzausfall im Vergleich zum jeweiligen Monatsumsatz aus 2019 hat, kann – auch wenn es im Lockdown nicht geschlossen war – über FinanzOnline eine Liquiditätshilfe bis zu € 60.000 pro Monat beantragen. Somit erhalten bei einem entsprechenden Umsatzausfall auch jene Betriebe den Ausfallsbonus, die im November und Dezember 2020 den Lockdown-Umsatzersatz mangels direkter oder indirekter erheblicher Betroffenheit (im Sinne der jeweiligen Richtlinien) nicht beantragen konnten.
Der Ausfallbonus beträgt je nach Höhe des Umsatzausfalls bis zu 30 % des Vergleichsumsatzes und besteht zur Hälfte (also 15 %) aus dem Ausfallsbonus im engeren Sinne und zur anderen Hälfte (15%) aus einem (optionalen) Vorschuss auf den FKZ 800.000. Der Ausfallsbonus ist mit € 60.000 gedeckelt.
Die Antragstellung erfolgt jeweils ab dem 16. des kommenden Monats, erstmalig ab dem 16. Februar 2021 für den Jänner 2021. Der Antrag kann durch den Unternehmer selbst über FinanzOnline monatlich gestellt werden. In bestimmten Fällen kann auch rückwirkend für den November und Dezember 2020 ein Ausfallsbonus beantragt werden.
Ausfallsbonus Berechnung: Ein Beispiel
Beispiel:
Umsatz 3/2019 200.000 €
Umsatzausfall in 3/2021 (90%) 180.000 €
Anrechenbare Fixkosten 50.000 €
Zuschuss FKZ 800.000 (90%) 45.000 €
30% Ausfallsbonus (vom Umsatzrückgang) 54.000 €
- Ausfallbonus im engeren Sinne 27.000 €
- Vorschuss FKZ 800.000 27.000 €
Gesamtförderung (FKZ und Bonus) 72.000 €
Die entsprechende Richtlinie bleibt abzuwarten.
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