31. Oktober 2023

Umstellung Handysignatur auf ID Austria

Für Arbeitgeber sowie Vertretungsberechtigte von Unternehmen, die bisher das Unternehmensserviceportal (kurz USP) mit der Handy-Signatur genutzt haben, ist die Umstellung auf die ID Austria bis 5. Dezember 2023 zwingend erforderlich.

Nur bei Umstellung können relevante e-Services der ÖGK wie WEBEKU, ELDA oder die e-Zustellung weiterhin genutzt werden. Außerdem ermöglicht dieser neue elektronische Identitätsnachweis Zugang zum gesamten Angebot an digitalen Services der Sozialversicherung, Verwaltung und Wirtschaft.

Die ID Austria wird in zwei Varianten angeboten:

  • ID Austria mit Vollfunktion: Nutzer, deren Handy-Signatur von einer Behörde registriert wurde, können diese auf die ID Austria mit Vollfunktion aufwerten.
  • ID Austria mit Basisfunktion: Für Nutzer, die ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert haben. Der Umstieg auf die Basisfunktion der ID Austria ist möglich, wobei die Nutzungsdauer begrenzt und abhängig von der restlichen Laufzeit der Handy-Signatur ist. Für die Aufwertung der Basisversion zur ID Austria mit Vollfunktion, ist ein Behördengang zur Registrierung notwendig. Als Registrierungsbehörde gelten
    Bezirkshauptmannschaften, Magistrate, Gemeinden, Finanzämter und Landespolizeidirektionen.

Bitte beachten Sie:

Die ÖGK ist nicht als Behörde angeführt und kann daher keine Registrierungen durchführen.
Kunden ohne Handy-Signatur (Neukunden) sowie Nutzer der Bürgerkarte müssen jedenfalls eine Registrierungsbehörde aufsuchen.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

 

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