12. Juli 2023

Änderungen im Umsatzsteuergesetz

Abgabenänderungsgesetz 2023

News in der USt

Am 21.4.2023 hat das Finanzministerium den Ministerialentwurf für das Abgabenänderungsgesetz 2023 vorgelegt. Am 14.6.2023 wurde die entsprechende Regierungsvorlage im Nationalrat vorgelegt. In diesem Gesetz finden sich zahlreiche Änderungen für das Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- und Umgründungssteuergesetz sowie die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz und weitere Nebengesetze. Es handelt sich dabei um ein technisches Änderungspaket, welches die Schwerpunkte in den Bereichen Rechtssicherheit, Steuergerechtigkeit, Digitalisierung, Verwaltungsvereinfachung und Ökologisierung des Steuerrechts setzt. Wir möchten Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen in der Umsatzsteuer geben.

Änderungen im Umsatzsteuergesetz

USt-Schuld kraft Rechnungslegung

Um der jüngsten Rechtsprechung des EuGH gerecht zu werden, wird die Regelung über die Entstehung der Steuerschuld kraft Rechnungslegung angepasst. Kommt es zu keiner Gefährdung des Steueraufkommens, so entsteht keine Steuerschuld kraft Rechnungslegung und ist daher keine Berichtigung der Rechnung für den Entfall der Steuerschuld notwendig. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Leistungen an Endverbraucher erbracht werden, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

Beratung und Auskunft per Telefon

Unser Service für Sie!

Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter +43 5 9798 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.

Sie sind noch kein Klient? Dann nutzen Sie unser Telefon-Abo! Erfahren Sie hier mehr!