15. September 2021

Umsatzsteuer Update

Nachstehend informieren wir Sie über die wesentlichen umsatzsteuerlichen Änderungen:

Verlängerung der Steuerbefreiung für die Lieferung und den innergemeinschaftlichen Erwerb von Schutzmasken bis Ende 2021 (wäre mit Juni 2020 ausgelaufen)

Die Sonderregelung bei Einfuhrversandhandel (IOSS) gilt nicht für verbrauchsteuerpflichtige Waren.

Ab 2022 betreffend Reiseleistungen gem. § 23 UStG:

  • Die Margenbesteuerung bei Reiseleistungen ist auch bei Leistungen an Unternehmer anzuwenden.
  • Es gibt nur mehr die Einzelmargen-Ermittlung.
  • Hinweis auf der Rechnung ist nötig, dass die Sonderregelung für Reisebüros angewendet wurde z.B. „Reiseleistungen/Sonderregelung“ oder „Margenbesteuerung“.

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