30. Mai 2023

THG-Quote: Laufend Geld für ein E-Auto

E-Mobility

ePrämie jetzt sichern!

Wer ein E-Auto in Österreich besitzt, hat seit 2023 die Möglichkeit eine sogenannte ePrämie zu erhalten. Was man also schon in Deutschland unter dem Begriff THG-Quote kennt, gibt es nun auch in Österreich. Man bekommt dabei Geld für die Nachweise für eingespartes CO2 und verwendeten erneuerbaren Strom durch das Laden des E-Autos.

Was ist die THG-Quote bzw eQuote in Österreich?

Bereits zuvor konnten Mengen an erneuerbarem Strom, der über öffentliche oder private Ladestationen bezogen wurde, und die damit verbundene CO2-Einsparung zertifiziert und gehandelt werden. Diese eQuote, die beispielsweise beim Laden zu Hause erzeugt wird, gehörte jedoch dem Stromanbieter, mit dem ein Liefervertrag besteht. Mit der Änderung der Kraftstoffverordnung, die am 1. Januar 2023 in Kraft trat, steht die eQuote nun auch den Fahrzeughaltern, einschließlich Privatpersonen, zur Verfügung. Um den Verwaltungsaufwand auf beiden Seiten gering zu halten, sollen eQuotes erst ab einem Stromverbrauch von 100.000 kWh vom Umweltbundesamt zertifiziert und handelbar gemacht werden. Die eQuotes der Fahrzeughalter müssen daher beispielsweise von Zwischenhändlern gebündelt werden. Die eQuotes werden einmal jährlich an diese übertragen, und im Gegenzug erhalten die Fahrzeughalter den Verkaufserlös (abzüglich der Gebühren des Zwischenhändlers), also eine ePrämie.

Der E-Fahrzeughalter ist daher angehalten, genaue Aufzeichnungen über die geladene Energie pro Kalenderjahr zu machen, die zum Beispiel der Zwischenhändler in Form der eQuote abkauft. Ist eine exakte Erfassung nicht möglich, gilt eine Pauschale von 1.500 kWh pro Fahrzeug und Jahr. Die pauschale Regelung soll nur für rein batteriebetriebene Fahrzeuge – nicht ab er für Plug-In Hybride – gelten.

Die aktuelle Kraftstoffverordnung finden Sie hier.

Höhe der ePrämie

Die ePrämie beläuft sich auf bis zu 400 Euro. Voraussetzung für die Qualifizierung der ePrämie ist, dass ihr euer zweispuriges E-Fahrzeug hauptsächlich (also zu mehr als 50 %) an einem nicht-öffentlichen Ladepunkt aufladet. Die österreichische Kraftstoffverordnung sieht eine pauschale Abgeltung von 1.500 kWh vor.

Um Ihre ePrämie zu erhalten, registrieren Sie sich bei einem THG-Anbieter Ihrer Wahl – Informationen dazu erhalten Sie hier.

 

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