30. November 2023

Abgabenbefreiung von Teuerungsprämien ist auch für 2024 geplant

Der Bundesminister für Finanzen hat kürzlich via Pressemeldung mitgeteilt, dass eine Verlängerung der abgabenfreien Teuerungsprämien für 2024 möglich sei, sofern es „diesen Wunsch seitens der Sozialpartner gibt“.

Dem Vernehmen nach ist geplant, dass Teuerungsprämien im Jahr 2024 bis zu 3.000 Euro pro Arbeitnehmer abgabenfrei bleiben sollen, allerdings nur dann, wenn der gesamte Betrag auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruht. Unklar ist dabei aber, ob als lohngestaltende Vorschriften lediglich der Kollektivvertrag bzw. KV-Satzungen oder Mindestlohntarife des Bundeseinigungsamts zählen, oder ob auch z.B. die innerbetriebliche Gewährung an alle Arbeitnehmer oder an sachlich abgrenzbare Arbeitnehmergruppen ausreichend ist.

Einen konkreten Gesetzesentwurf gibt es noch nicht. Somit ist noch keine verlässliche Aussage möglich, ob und in welcher Ausprägung die angedachte Regelung auch wirklich zustandekommen wird.

 

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