22. März 2023
Teuerungsprämie 2023
Wie bereits im Vorjahr gilt auch für 2023:
Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber im Kalenderjahr 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewährt, sind bis zu 3.000 Euro pro Arbeitnehmer abgabenfrei. Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer).
Bei der Auszahlung sind weiterhin folgende Voraussetzungen zu beachten:
- Die Abgabenfreiheit gilt ohne weitere Voraussetzungen nur bis zu 2.000 Euro pro Jahr („kleine Teuerungsprämie“).
- Die Ausschöpfung der restlichen 1.000 Euro des abgabenfreien Höchstbetrages setzt voraus, dass die diesbezügliche Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift erfolgt („große Teuerungsprämie“). Darunter fallen insbesondere ein Kollektivvertrag, eine Betriebsvereinbarung, die Gewährung für alle Arbeitnehmer oder für bestimmte Arbeitnehmergruppen (Gruppenmerkmal).
- Der abgabenfreie Maximalbetrag (3.000 Euro jährlich) gilt als gemeinsamer Höchstbetrag für Teuerungsprämien und Mitarbeitergewinnbeteiligungen.
- Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Es darf sich somit um keine Bezugsumwandlung handeln (abgabenschädlich wäre also z.B. die Gewährung anstelle eines Gehaltsteils oder einer bisher üblichen Jahresprämie).
Eine abgabenfreie Teuerungsprämie kann einerseits in einem Betrag ausgezahlt werden oder in monatlichen Zahlungen aufgesplittet werden. Auch geringfügigen Dienstnehmern kann eine Teuerungsprämie in voller Höhe ausbezahlt werden.
Die Auszahlung kann auch in Form von Gutscheinen oder anderen geldwerten Vorteilen gewährt werden, sofern die weiteren Voraussetzungen zur Gewährung einer steuerfreien Teuerungsprämie erfüllt sind. Eine Erfassung am Lohnkonto und Lohnzettel ist trotzdem erforderlich, sodass eine Meldung an Ihre zuständige Betreuerin im Personalmanagement erforderlich ist.
Eine schriftliche Vereinbarung ist nach dem Gesetz nicht notwendig, jedenfalls empfehlen wir, eine schriftliche Dokumentation der Zahlungsgrundlage, etwa in Form eines Arbeitgeberschreibens.
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