18. Oktober 2022
Telefonische Krankmeldung nur für Covid-19-Erkrankte
Die wiederbelebte telefonische Krankschreibung gilt nur für COVID-19-Erkrankte und nicht für andere Krankheiten. Das Gesundheitsministerium bestätigte dies gegenüber der APA entgegen anderslautenden Presseaussendungen der Ärztekammer.
In der früheren Variante während der Pandemie war die telefonische Krankschreibung auch für alle anderen Krankheiten möglich. Nunmehr muss man für einen Krankenstand grundsätzlich wieder zum Arzt gehen – außer, man fühlt sich krank und hat (mutmaßlich) Corona.
Zu beachten ist laut Gesundheitsministerium, dass man sich mit dem Ende der Quarantäne und dem folglichen Wegfall der Absonderungsbescheide ab 01.08.2022 aktiv krankschreiben lassen muss, wenn man COVID-19 hat.
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