4. April 2023

Steuertarif, Absetz- und Freibeträge ab 2023

Mit der Abschaffung der kalten Progression gelten ab 2023 indexierte 5 Tarifgrenzen. Gleichzeitig tritt für die 3. Stufe die Tarifsenkung mit einem Mischsatz von 41% für das Jahr 2023 in Kraft (ab 2024: 40%). Weiters sind einige Absetz- und Freibeträge ebenfalls valorisiert worden. Die Indexierungen sind leicht zu
erkennen, da alle Werte kaum mehr runde Zahlen sind.

Einkommensteuertarif

Einkommensteuertarif: pa

  • für die ersten € 11.693 0%
  • € 11.693 bis € 19.134 20%
  • € 19.134 bis € 32.075 30%
  • € 32.075 bis € 62.080 41%
  • € 62.080 bis € 93.120 48%
  • € 93.120 bis € 1 Mio 50%
  • über € 1 Mio 55%

HINWEIS:

Wer schon einmal zur Information die Steuerbelastung berechnen will, hier der Link zum Entlastungsrechner 2023.

jährlich bei 1 Kind bei 2 Kindern für jedes weitere Kind
Alleinverdiener-/ Alleinerzieherabsetzbetrag € 520 € 704 € 232
Unterhaltsabsetzbetrag € 31 € 47 € 62

 

jährlich Arbeitnehmer[1] inkl Pendlerzuschlag zzgl SV-Bonus Pensionist[2]
SV-Rückerstattung (max) € 421 € 526 € 684 € 579

[1] Arbeitnehmer, bei Anspruch auf VAB.

[2] Pensionist bei Anspruch auf PAB.

 

Einschleifgrenzen
jährlich Grundbetrag erhöht Zuschlag erhöhter VAB Zuschlag zum VAB
Verkehrsabsetzbetrag € 421 € 726 € 684 € 12.835 € 13.676 € 16.832 € 25.774

 

  Grundbetrag Einschleifgrenzen erhöhter PAB Einschleifgrenzen Partnereink.
Pensionisten-absetzbetrag € 868 € 20.967 € 26.826 € 1.278 € 18.410 € 26.826 € 2.315

Beratung und Auskunft per Telefon

Unser Service für Sie!

Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter +43 5 9798 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.

Sie sind noch kein Klient? Dann nutzen Sie unser Telefon-Abo! Erfahren Sie hier mehr!