16. Dezember 2020

Steuerspartipps zum Jahresende

Nachstehend haben wir für Sie zusammengefasst, wie Sie am Ende des Jahres Steuern sparen können.

1. Zukunftssicherung

Die Zukunftssicherung für alle Arbeitnehmer ist bis 300 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer lohnsteuerfrei. Darunter fallen beispielsweise Prämienzahlungen für Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen, Bei-träge an Pensionsinvestmentfonds.

Achtung: Bei einer Bezugsumwandlung innerhalb der Höchstbeitrags-grundlage schreibt die ÖGK Sozialversicherungsbeiträge vor. Für Dienstnehmer im System Abfertigung Neu fallen damit auch Beiträge zur betrieblichen (Mitarbeiter-) Vorsorgekasse an.

2. Übertritt in das Abfertigungssystem „Neu“

Arbeitnehmer, die sich im System Abfertigung „Alt“ befinden, können zeit-lich unbefristet in das System Abfertigung „Neu“ mittels Voll- oder Teil-übertritt übertreten.

3. Weihnachtsfeier und Weihnachtsgeschenke

Für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (zB Weihnachtsfeiern) gibt es pro Arbeitnehmer und Jahr einen Steuerfreibetrag in Höhe von 365 Euro Dieser Freibetrag gilt für die zusammengerechneten Kosten aller Betriebsveranstaltungen im Jahr.

Sachzuwendungen (zB Weihnachtsgeschenke) an Arbeitnehmer sind bis max. 186 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer steuerfrei. Sachgeschenke sind beispielsweise Warengutscheine, Goldmünzen. Auch die Autobahnvignette kann als Sachgeschenk des Arbeitgebers steuerfrei den Arbeitnehmern zugewendet werden. Geldgeschenke sind hingegen steuerpflichtig.

Der Arbeitgeber darf die geldwerten Vorteile nicht pauschal versteuern. Der Arbeitgeber muss jeweils in einem Teilnehmerverzeichnis jene Ar-beitnehmer angeben, die an der Betriebsveranstaltung teilgenommen haben.

4. Getränke/Essen am Arbeitsplatz

Stellt der Arbeitgeber Getränke und Essen verbilligt oder kostenfrei am Arbeitsplatz zur Verfügung, liegt kein lohnwerter Vorteil vor.

5. Kinderbetreuungszuschuss

Leistet der Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer oder für sachlich bestimmte Arbeitnehmergruppen einen Zuschuss für die Kinderbetreuung durch eine
institutionelle Kinderbetreuungseinrichtung (zB Kindergarten, Hort etc) oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person, dann ist dieser Zuschuss bis max. 1.000 Euro jährlich pro Kind bis zum 10. Lebensjahr lohnsteuer- und lohnnebenkostenfrei sowie sozialversicherungsbeitragsfrei.
Voraussetzung für die Abgabenfreiheit ist, dass der Zuschuss direkt an die institutionelle Kinderbetreuungseinrichtung oder an die pädagogisch qualifizierte Person geleistet wird (keine Zahlung an den Arbeitnehmer!).

Gutscheine können nur an die institutionelle Kinderbetreuungseinrichtung übergeben werden.

Tipp

Der Arbeitgeberzuschuss ist, sofern die eben genannten Voraussetzungen vorliegen, weiterhin abgabenfrei zusätzlich zum Familienbonus Plus möglich.

6. Gesundheitsvorsorge

Aktionen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge ‒ auch präventive Maß-nahmen ‒ die der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern oder bestimmten Arbeitnehmergruppen anbietet, sind steuerfrei, sozialversicherungsbeitragsfrei und auch lohnnebenkostenfrei.

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