11. Dezember 2019
Steuerspartipps zum Jahresende: Wertpapierverluste realisieren
Für Gewinne aus Wertpapierverkäufen (Neuvermögen) fällt die Wertpapiergewinnsteuer von 27,5 % an. Verluste aus der Veräußerung entsprechender Kapitalanlagen können nicht nur mit dem Veräußerungsgewinnen, sondern auch mit Dividenden und Zinsen aus Anleihen (nicht jedoch mit zB Sparbuchzinsen) ausgeglichen werden.
Wertpapierverluste realisieren
Für Gewinne von Verkäufen von sogenanntem „Neuvermögen“ im Jahr 2019 fälltdie Wertpapiergewinnsteuer von 27,5% an. Zum „Neuvermögen“ zählen alle seit dem 1.1.2011 erworbenen Aktien und Investmentfonds sowie alle anderen ab dem 1.4.2012 entgeltlich erworbenen Kapitalanlagen (insbesondere Anleihen, Derivate).
Unser Tipp
Wenn Sie bei verschiedenen Banken Wertpapierdepots oder ein gemeinsames Depot mit Ihrem Ehepartner haben, müssen Sie den Verlustausgleich im Rahmen Ihrer Steuererklärung auf Basis der von den Banken ausgestellten Bescheinigungen geltend machen.
Wertpapierverluste realisiert? Beschließen Sie noch heuer eine Gewinnausschüttung aus „Ihrer“ GmbH und sparen Sie die Kapitalertragsteuer.
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