24. Januar 2022

Steuerreform 2022 – ein Überblick

Die Steuerreform 2022 sieht insbesondere die folgenden für die Personalverrechnung interessanten Maßnahmen vor:

1. Gewinnbeteiligung (Lohnsteuerbefreiung)

Ab 1. Jänner 2022 sollen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine Gewinnbeteiligung von bis zu 3 000 Euro jährlich pro
Arbeitnehmer steuerfrei auszahlen können (eine Befreiung auch im Bereich der Sozialversicherung und bei den
Lohnnebenkosten ist derzeit nicht geplant). Die Inanspruchnahme dieser steuerfreien Möglichkeit soll auf
freiwilliger Basis beruhen und einen Anreiz darstellen, um Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen.

2. Erhöhung des Familienbonus Plus ab 1. Juli 2022

Mit Wirksamkeit ab 1. Juli 2022 wird der Familienbonus Plus erhöht, und zwar

  • pro Kind unter 18 Jahren von monatlich 125 Euro auf 166,68 Euro (entspricht einer jährlichen Erhöhung von 1, 500 Euro auf 2.000,16 Euro)
  • pro Kind ab 18 Jahren von monatlich 41,68 Euro auf 54,18 Euro (entspricht einer jährlichen Erhöhung von 500 Euro auf 650,16 Euro).

3. Steuertarifsenkungen

Die Tarifsenkungen werden etappenweise umgesetzt

  • Tarifsenkung 2022: Reduktion der zweiten Steuerstufe von 35% auf 32,50% ab 1. Jänner 2022
  • Tarifsenkung 2023: Reduktion der dritten Steuerstufe von 42% auf 41% ab 1. Jänner 2023 die zweite Steuerstufe erreicht ihre endgültigen Satz (30%)
  • Tarifsenkung 2024: Die dritte Steuerstufe erreicht mit 1. Jänner 2024 ihren endgültigen Satz (40 %)

Die im ursprünglichen Entwurf zum Steuerreformgesetz geplante Reduktion der Krankenversicherungsbeiträge für
Niedrig und Mittelverdiener (Staffelung mit neun Stufen) wurde aufgrund massiver Kritik zahlreicher Stellen wieder aus der Steuerreform „herausgestrichen“.

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