24. Juli 2023

Steuerpflicht bei Konkurs der atypisch stillen Gesellschaft

Wissenswert

AKTUELLE HÖCHSTGERICHTLICHE ENTSCHEIDUNGEN

Unternehmensrechtliche Vorschriften ordnen für die stille Gesellschaft an, dass sie durch die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Inhabers des Unternehmens aufgelöst ist (anders nur bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens als Sanierungsverfahren). Hat der atypisch stille Gesellschafter ein negatives Kapitalkonto, so bedeutet die Beendigung der stillen Gesellschaft, dass er einen Veräußerungsgewinn im Ausmaß des negativen Kapitalkontos zu versteuern hat.

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