28. Juli 2023

Aussetzung der Einhebung im Wiedereinsetzungsverfahren

Wissenswert

Höchstgerichtliche Entscheidungen

Wurde die Frist gegen einen Steuerbescheid Beschwerde zu erheben versäumt, kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden, um wieder in das Beschwerdeverfahren zu kommen. Auch während des Wiedereinsetzungsverfahrens kann die Aussetzung der Einhebung des strittigen Steuerbetrages beantragt werden. Die Aussetzungen der Einhebung ist von der Behörde dann nicht zu gewähren, wenn die Erfolgsaussichten des Wiedereinsetzungsverfahrens (und des Beschwerdeverfahrens gegen den Steuerbescheid) als wenig erfolgversprechend beurteilt werden müssen.

Beratung und Auskunft per Telefon

Unser Service für Sie!

Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter +43 5 9798 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.

Sie sind noch kein Klient? Dann nutzen Sie unser Telefon-Abo! Erfahren Sie hier mehr!