31. Oktober 2023

Steueranpassungen für 2024

Ab 01.01.2024 sollen folgende steuerlichen Verbesserungen kommen:

1. Anpassung der Steuerstufen

Die untersten vier Stufen im Einkommensteuertarif werden stärker angehoben als geplant, was eine Entlastung für alle Einkommen- und Lohnsteuerzahler mit sich bringt: Es erfolgt eine Anhebung der

  • ersten Tarifstufe um insgesamt 9,6 %,
  • zweiten Tarifstufe um insgesamt 8,8 %,
  • dritten Tarifstufe um insgesamt 7,6 %,
  • vierten Tarifstufe um insgesamt 7,3 %.
  • Volle Anpassung der Absetzbeträge (Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbeträge, Pensionistenabsetzbeträge, Unterhaltsabsetzbetrag) samt zugehöriger Einkommens- und Einschleifgrenzen sowie der SV-Rückerstattung und des SV-Bonus an die Inflationsrate

2. Erhöhung der Freibeträge

Der monatliche Höchstfreibetrag für steuerfreie Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge wird von € 360,00 auf € 400,00 angehoben.

Der monatliche Höchstfreibetrag für die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen (derzeit € 86,00 für max. 10 Überstunden) wird für die beiden Jahre 2024 und 2025 außertourlich auf € 200,00 für max. 18 Überstunden angehoben, danach (ab 2026) soll er € 120,00 (vermutlich wieder nur für max. 10 Überstunden) betragen.

3. Homeoffice-Regelung

Die abgabenrechtliche Homeoffice-Regelung, die gesetzlich ursprünglich bis 31.12.2023 befristet war (bezüglich Homeofficepauschale etc.) wird unbefristet verlängert.

4. Zuschuss zur Kinderbetreuung

Der steuerfreie Zuschuss zur Kinderbetreuung wird von € 1.000,- auf € 2.000,-  erhöht und erfolgt eine Erweiterung der Betriebskindergärten (die vergünstigte oder kostenlose Inanspruchnahme von Betriebskindergärten soll künftig auch dann steuerfrei sein, wenn die Einrichtung auch durch betriebsfremde Kinder besucht werden kann).

 

Beratung und Auskunft per Telefon

Unser Service für Sie!

Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter +43 5 9798 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.

Sie sind noch kein Klient? Dann nutzen Sie unser Telefon-Abo! Erfahren Sie hier mehr!