23. Oktober 2023

Start der Voranmeldung Energiekostenzuschuss II

Über den aws Fördermanager können Sie sich ab jetzt und bis zum 2. November 2023 für den Energiekostenzuschuss II voranmelden. Die Antragseinreichung ist (voraussichtlich) ab dem 9. November 2023 möglich.

Der Ablauf erfolgt wie beim Energiekostenzuschuss I: Unternehmen müssen sich zunächst voranmelden und dann einen Antrag stellen.

Bitte beachten Sie, dass die Antragsmöglichkeit mit den bei der Voranmeldung angegebenen E-Mail-Adressen verknüpft ist. Die korrekte Schreibweise ist wichtig, da die Angaben im Nachgang nicht mehr geändert werden können!

Weiterführende Informationen:

Medieninformation BMAW
Ministerratsvortrag
FAQ zur Voranmeldung, Energiekostenzuschuss II
Zur Voranmeldung

Bitte beachten Sie auch, dass Energiemehrkosten von gemeinnützigen Organisationen, die einer etwaigen unternehmerischen Tätigkeit zuzurechnen sind, im Zuge des Energiekostenzuschusses für Unternehmen gefördert werden. Ein separater Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen befindet sich derzeit in Ausarbeitung, wird aber ausschließlich Energiemehrkosten bezuschussen, die in keinem Zusammenhang mit unternehmerischen Tätigkeiten stehen.

Unser Tipp 

Erfahrungsgemäß ist die Antragstellung mit einigem Aufwand verbunden. Durch unsere Zusammenarbeit mit der auf Förderungen spezialisierten Beratungsgesellschaft inspiralia, wollen wir beitragen, Ihre Zeit, Nerven und Kosten zu sparen.

Bei Interesse an einem kostenlosen Erstgespräch über Ihre Förderwürdigkeit und die Fördermöglichkeiten sowie dem organisatorischen Ablauf, kontaktieren Sie bitte direkt Herrn Kristof Pipam von der inspiralia unter kristof.pipam@inspiralia.com oder +43 (0) 57 75 040.