18. Januar 2023

Sportlerdiäten 2023

Die begünstigten Sportlerdiäten wurden von maximal 60 Euro pro Tag auf 120 Euro und von maximal 540 Euro auf 720 Euro monatlich erhöht. Die gesetzlichen Bestimmungen im Einkommenssteuergesetz (§ 3 Abs. 1 Z 16c EStG) und  Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (§ 49 Abs. 3 Z 28 ASVG) wurden dahingehend angepasst.

Im Steuerrecht gibt es darüber hinaus noch einen Zusatz: Für den Fall, dass der „begünstigte Rechtsträger“ (zB. Verein) dem Sportler/Schiedsrichter oder Sportbetreuer, während eines Kalenderjahres ausschließlich derartige pauschale Reiseaufwandsentschädigungen bezahlt, diese mittels eines eigenen neuen amtlichen Formulars dem Finanzamt bis Ende Februar des Folgejahres melden muss. Das Formular ist derzeit allerdings noch nicht verfügbar.

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