30. November 2023
Sportlerbegünstigung
Wie zu Jahresbeginn berichtet, sind pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, die von gemeinnützigen Sportvereinen an Sportler, Schiedsrichter sowie Sportbetreuer geleistet werden, seit 2023 in der Höhe von maximal 120,00 Euro pro Einsatztag und höchstens 720,00 Euro pro Kalendermonat beitragsfrei. Die weiteren Voraussetzungen, wie Nebenberuf und Steuerfreiheit gemäß § 3 Abs. 1 Z 16c zweiter Satz Einkommensteuergesetz, müssen vorliegen .
Der Leitfaden des BMF und der ÖGK für die Regelung zur pauschalen Reiseaufwandsentschädigung von Sportlern wurde aktualisiert, es erfolgte unter anderem eine Klarstellung, für welche Sportarten eine Anwendung in Frage kommt.
Von der Sport Austria in Abstimmung mit dem BMF und der ÖGK wurde weiters eine Zusammenfassung der wichtigsten abgaben- und beitragsrechtlichen Fragen samt deren Beantwortung erstellt. Lesen Sie hier mehr.
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