30. November 2023

Sportlerbegünstigung

Wie zu Jahresbeginn berichtet, sind pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, die von gemeinnützigen Sportvereinen an Sportler, Schiedsrichter sowie Sportbetreuer geleistet werden, seit 2023 in der Höhe von maximal 120,00 Euro pro Einsatztag und höchstens 720,00 Euro pro Kalendermonat beitragsfrei. Die weiteren Voraussetzungen, wie Nebenberuf und Steuerfreiheit gemäß § 3 Abs. 1 Z 16c zweiter Satz Einkommensteuergesetz, müssen vorliegen .

Der Leitfaden des BMF und der ÖGK für die Regelung zur pauschalen Reiseaufwandsentschädigung von Sportlern wurde aktualisiert, es erfolgte unter anderem eine Klarstellung, für welche Sportarten eine Anwendung in Frage kommt.

Von der Sport Austria in Abstimmung mit dem BMF und der ÖGK wurde weiters eine Zusammenfassung der wichtigsten abgaben- und beitragsrechtlichen Fragen samt deren Beantwortung erstellt. Lesen Sie hier mehr.

Beratung und Auskunft per Telefon

Unser Service für Sie!

Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter +43 5 9798 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.

Sie sind noch kein Klient? Dann nutzen Sie unser Telefon-Abo! Erfahren Sie hier mehr!