28. Juli 2023

Spezialfahrzeuge

Wird ein Firmenfahrzeug vom Arbeitnehmer auch privat benutzt, ist in der Personalabrechnung ein Sachbezug anzusetzen. Ausgenommen von dieser Regelung ist lediglich das Elektrofahrzeug.

Eine Erleichterung gab es allerdings schon bisher bei sogenannten Spezialfahrzeugen:

Spezialfahrzeuge sind Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausstattung eine andere Nutzung praktisch ausschließen, wie z.B. Pannenfahrzeuge oder mobile Werkstätten. „Normale“ Klein-Lkw sind üblicherweise keine Spezialfahrzeuge. Für diese Spezialfahrzeuge musste kein Sachbezug angesetzt werden.

Es wurde nun in den Lohnsteuerrichtlinien allerdings von der Finanz klargestellt, dass eine sachbezugsfreie Nutzung von Spezialfahrzeugen nur noch für die Fahrten Wohnung–Arbeitsstätte toleriert wird.

Wird das Spezialfahrzeug darüber hinaus privat genutzt (z.B. Einkaufen, Fahrten am Wochenende…), dann ist ein Sachbezug nach den üblichen Bestimmungen anzusetzen.

Zukünftig muss bei Prüfungen somit nachgewiesen werden, dass ein Spezialfahrzeug nicht privat verwendet wird. Der Nachweis wird üblicherweise durch ein genau geführtes Fahrtenbuch gelingen.

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