24. Januar 2022

Sonderbetreuungszeit Phase 6: Die wichtigsten Eckdaten im Überblick

Die Phase 6 der Sonderbetreuungszeit sieht für die Zeit vom 1. Jänner 2022 bis 31 März 2022 ein Kontingent von insgesamt drei Wochen Sonderbetreuungszeit vor.

Es gibt wie bereits in den Phase 4 und 5 ein Anspruchsmodell und ein Vereinbarungsmodell. Dem Arbeitgeber werden
bei beiden Varianten wieder 100 des fortgezahlten Entgelts zuzüglich anteiliger Sonderzahlungen rückerstattet.

Der Antrag ist spätestens binnen sechs Wochen nach dem vollständigen Konsum der Sonderbetreuungszeit oder bis spätestens 12. Mai 2022 bei der Buchhaltungsagentur des Bundes geltend zu machen.

Wie schon bei den Vorgängerversionen ist pro Arbeitnehmer lediglich ein Antrag möglich.

Die Antragstellung ist ab 13. Februar 2022 möglich.

Ein ausführliches FAQ stellt die Buchhaltungsagentur des Bundes wieder zur Verfügung. Lesen Sie hier mehr.

Beratung und Auskunft per Telefon

Unser Service für Sie!

Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter +43 5 9798 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.

Sie sind noch kein Klient? Dann nutzen Sie unser Telefon-Abo! Erfahren Sie hier mehr!