15. September 2021

Sonderbetreuungszeit geht in Phase 5

Die Bundesregierung hat laut aktueller Presseaussendung des Bundesministerium für Arbeit beschlossen, den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit ein weiteres Mal bis 31.12.2021 zu verlängern. Hintergrund ist unter anderem der Schulstart im Osten Österreichs und das damit einhergehende höhere Risiko steigender Infektionszahlen.

Die Phase 5 soll voraussichtlich mit 01.10.2021 in Kraft treten. Bis dahin gelten die im Arbeitsrecht bereits bestehenden Freistellungsansprüche nach dem Urlaubsgesetz, Angestelltengesetz und Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch.

Einen entsprechenden Gesetzesentwurf wird das Bundesministerium für Arbeit zeitgerecht vorbereiten.

Mit Start der Phase 5 sollen berufstätigen Eltern in Summe weitere 3 Wochen Sonderbetreuungszeit bis zum 31.12.2021 zur Verfügung stehen. Wie bisher soll auch weiterhin entweder vom Rechtsanspruch oder vom Vereinbarungsmodell Gebrauch gemacht werden. Der Arbeitgeber erhält in beiden Fällen weiterhin 100 % der Entgeltkosten ersetzt.

Wir informieren Sie im Detail, sobald die gesetzliche Grundlage und damit nähere Informationen bekannt sind.

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