9. Dezember 2022
Senkung Dienstgeberzuschlag in der Steiermark
Neu ab 2023
Senkung DZ
Der Dienstgeberzuschlag (kurz DZ ), auch als Kammerumlage 2 bezeichnet, sinkt 2023 in der Steiermark um 0,01 Prozentpunkte von 0,37 % auf 0,36 %. In allen anderen Bundesländern bleibt der DZ gegenüber 2022 unverändert.
Der Dienstgeberzuschlag für 2023 im Überblick:
- Burgenland 0,42 %
- Oberösterreich 0,34 %
- Tirol 0,41 %
- Kärnten 0,39 %
- Salzburg 0,39 %
- Vorarlberg 0,37 %
- Niederösterreich 0,38 %
- Steiermark 0,36 %
- Wien 0,38 %
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