11. Januar 2024

Begünstigung Photovoltaik-Anlage

Überblick

Steuerpflichtig mit 0% für 2 Jahre

2024 kommt es zu Erleichterungen im Bereich der Umsatzsteuer durch das Budgetbegleitgesetz 2024 für Photovoltaikanlagen. Hier ein Überblick:

Nullsteuersatz für PV-Module

Für Lieferungen, ig Erwerbe, Einfuhren und Installation von Photovoltaik-Modulen

  • Nach dem 31.12.2023 und vor dem 1.1.206
  • Umfasst sind auch Lieferungen/ Leistungen, die nur dem Zweck „Betrieb der Anlage“ dienen (zB. Lieferung von Zubehör und Speicher)

Der Vorteil: Voller Vorsteuerabzug

Die Lieferung/ Leistung an bzw. ig Erwerb/ Einfuhr erfolgt durch den Betreiber, dieser kann auch Kleinunternehmer sein.

Allerdingt gibt es keine Begünstigung von Vorarbeiten, die auch anderen zugute kommen (zB Ausbau Stromnetz).

Die Engpassleistung darf max. 35 Kilowatt betragen (Peak).

Standort der PV-Anlage

Die Anlage wird betrieben auf oder in der Nähe von

  • Gebäuden, die Wohnzwecken dienen.
  • Gebäuden, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden.
  • Gebäuden, die von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen genutzt werden, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen.

In der Nähe bedeutet: Auf dem betreffenden Grundstück (auch auf Garagen, Schuppen Zäunen) sowie bei einem räumlichen Nutzungszusammenhang zwischen Grundstück und Anlage.

 

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