23. März 2020
Update Personalabrechnung
Personalabrechnung – Neuerungen ab 2020
Welche sonstigen Neuerungen haben sich in der Lohnverrechnung ab 2020 ergeben? Hier eine kurze Übersicht:
- Für beschränkt steuerpflichtige Personen besteht ein Pflichtveranlagungstatbestand, wenn zumindest zwei Dienstverhältnisse vorliegen.
- Die Steuerbefreiung für Ausgleichszulagen entfällt.
- Die im Jahr eingeführte Steuerbefreiung für geringfügig beschäftigte Aushilfskräfte ist mit Ende 2019 ausgelaufen.
- Ausländische Arbeitgeber ohne Betriebsstätte in Österreich müssen für unbeschränkt steuerpflichtige Dienstnehmer für die von diesen in Österreich ausgeübte Tätigkeit Lohnsteuer einbehalten und derzeit an das Finanzamt Graz-Stadt abführen.
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