31. Oktober 2023

Auslagerung von Pensionsrückstellungen

Wissenswert

Auslagerung von Pensionsrückstellungen in derzeitiger Form nur noch bis Ende 2023 möglich!

Viele Unternehmen haben ihre Pensionsrückstellungen bereits in eine Pensionskasse ausgelagert, um ihre Bilanzen zu bereinigen und von der steuerbegünstigten Übertragung zu profitieren. Sollten Sie dies noch nicht getan haben, wäre jetzt ein günstiger Zeitpunkte, denn – sollte es zu keiner Fristverlängerung durch den Gesetzgeber kommen – endet die Möglichkeit der Auslagerung von Pensionsrückstellungen in der aktuellen Form mit 2023.

Warum jetzt ein günstiger Zeitpunkt für die Auslagerung der Pensionsrückstellungen ist!

Das sich das aktuell niedrige Zinsniveau  sich massiv auf Personalrückstellungen auswirkt, wäre jetzt ein optimaler Zeitpunkt für die Auslagerung. Nachdem die Zinssätze zur Diskontierung − also Abzinsung − zukünftiger Verpflichtungen verwendet werden, gilt allgemein die Faustregel „niedriger Zinssatz = hohe Rückstellung“. Somit sind die dotierten Rückstellungen entweder bereits historisch hoch oder werden in den nächsten Jahren sukzessive teurer. Unser Tipp lautet daher: Mit einer Übertragung Ihrer Pensionsrückstellungen können Sie Ihre Bilanz entlasten, betriebliche Kennzahlen verbessern und auf ein steueroptimiertes Modell umstellen.

Vorteile der Auslagerungen von Pensionszusagen in die eine Pensionskasse:

  • Steueroptimierung: Pensionskassenbeiträge sind als Betriebsausgabe absetzbar, sogenannte „Deckungslücken“ können auf zehn Jahre verteilt abgeschrieben werden.
  • Kostenklarheit: Der Finanzierungsbedarf kann exakt kalkuliert werden.
  • Liquiditätsoptimierung: Das konkrete Übertragungsmodell kann flexibel auf die individuelle Liquiditätssituation und -planung jedes Unternehmens angepasst werden.
  • Periodengerechte Finanzierung: Es erfolgt eine Ausfinanzierung der Pensionszusage bis Pensionsantritt.
  • Vermeidung eines Generationenvertrages im Unternehmen
  • Auslagerung betriebsfremder Risiken (Langlebigkeit, Berufsunfähigkeit)
  • Wegfall des administrativen Aufwandes nach Pensionsantritt: Die Pensionsauszahlungen erfolgen durch die Pensionskasse.
  • Sicherheit der Zusatzpension: Die durch die Pensionskasse ausbezahlte Pension ist unabhängig vom weiteren Unternehmensschicksal.

Unser Tipp

Eine Übertragung stellt nicht nur eine interessante Möglichkeit der Bilanzoptimierung dar, sondern bietet darüber hinaus noch die Möglichkeit, bestehende Pensionsmodelle an aktuelle Rahmenbedingungen anzupassen und zukunftsfit zu gestalten. Bei Fragen kontaktieren Sie dazu bitte Ihren Klientenbetreuer!

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