16. Januar 2024

Pendlerbeihilfe 2023

Bei Niedrigverdienern wirkt sich eine etwaig zustehende Pendlerpauschale nicht auf das Nettoeinkommen aus. Um Ihren Arbeitnehmern in Zeiten der Teuerung unterstützend zur Seite zu stehen, können Sie Ihren betroffenen Arbeitnehmer auf die Pendlerbeihilfe des Landes Steiermark und der Arbeiterkammer aufmerksam machen.

2022 erhielten steierische Arbeitnehmer im Durchschnitt 120 Euro (die maximale Förderung beträgt 389 Euro pro Jahr).

1. Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in der Steiermark
  • Die Strecke zur Arbeit muss in eine Richtung mindestens 25 km lang sein.
  • Das Jahreseinkommen darf nicht über 35.000 Euro liegen (ohne Familienbeihilfe, aber inklusive 13. und 14. Gehalt).
  • Auch Lehrlinge haben Anspruch auf Pendlerbeihilfe, sofern sie in der Berufsschule im Internat untergebracht sind oder die Lehrlingsfreifahrt zum Ausbildungsort nicht nützen können

2. Fristen

  • Der Antrag um die Pendlerbeihilfe kann ab 01.01.2024 rückwirkend für das Jahr 2023 gestellt werden.
  • Die Frist für die Beantragung der Pendlerbeihilfe 2023 endet mit 31.12.2024.

3. Antrag

Antragsformulare samt Richtlinie gibt es in den Gemeindeämtern, in der AK-Zentrale sowie allen Außenstellen. Zusätzlich stehen die neuen Antragsformulare als Download zur Verfügung.

Die ausgefüllten Anträge und die erforderlichen Nachweise können persönlich in der AK-Zentrale oder in allen AK-Außenstellen abgegeben oder per Post übermittelt werden.

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