9. Oktober 2022

Neue Ausnahmen im Ausländerbeschäftigungsgesetz

Update

Ausländerbeschäftigungsverordnung & Rot-Weiß-Rot Karte

Die Änderung der Ausländerbeschäftigungsverordnung hat zwei neue Ausnahmen vom Ausländerbeschäftigungsgesetz mit Wirkung ab 30.08.2022 für nachstehende Personengruppen eingeführt:

  • Ausländer, die über ein Aufenthaltsrecht nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz verfügen und in Österreich eine Ausbildung in einem Pflegeassistenzberuf oder im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe erfolgreich absolviert haben und zur Berufsausübung berechtigt sind
  • Ehegatten , eingetragene Partner und ledige Kinder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr der Angestellten Internationaler Einrichtungen oder Internationaler Nichtregierungsorganisationen einschließlich Quasi-Internationaler Organisationen im Sinne des Amtssitzgesetzes; für Kinder mit Behinderung gilt keine Altersbeschränkung

Aufgrund der Ausnahmeregelungen benötigen diese weder eine Beschäftigungsbewilligung noch sonst ein Dokument aus dem Ausländerbeschäftigungsgesetz Bereich (zB Rot-Weiß-Rot-Karte).

Änderungen bei Rot-Weiß-Rot Karte (gültig ab 01.10.2022): neue Punkteberechnung

 Bei der Punktevergabe gibt es nachstehende Änderungen:

  • Vergabe von Punkten für Berufserfahrung erfolgt nunmehr pro Halbjahr und nicht wie bisher pro Jahr
  • Berufserfahrung wird auch dann angerechnet, wenn diese nicht ausbildungsadäquat ist (Entfall des Wortes „ausbildungsadäquat“)
  • Nachweis einer Berufsausbildung im Mangelberuf unabhängig ob Lehre oder Studium einheitlich 30 Punkte
  • Bei über 40-jährigen Fachkräften in Mangelberufen werden 5 Punkte
  • Englischkenntnisse sind gleich viel wert wie Deutschkenntnisse, sofern im potentiellen Arbeitgeber-Unternehmen Englisch als Sprache vorherrschend ist.

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