2. Januar 2023

Jahresabschlussposten im Lichte der Zinserhöhungen

Ertragsteuerliche Änderungen

Jahresabschlussposten

Seit Beginn des Ukraine-Krieges leiden wir auf Grund von hohen Inflationsraten unter den massiven Teuerungen auf allen Ebenen des täglichen Lebens. Um diese Inflationsraten zu bekämpfen, wurden schrittweise die Leitzinssätze von der Europäischen Zentralbank von anfänglich 0% auf derzeit 2,00% erhöht. Dies wirkt sich nicht nur direkt auf die Verteuerung der Finanzierungskosten aus, sondern beeinflusst auch die Bewertung von Bilanzposten im Jahresabschluss.

Speziell werden sich die neuen Zinssätze auf die Höhe der Sozialkapitalrückstellungen auswirken. Je nachdem, ob ein aktueller Marktzinssatz oder ein gewichteter Durchschnittszinssatz bei der Bewertung angewendet wird, zeigen sich die Änderungen unmittelbar oder verteilt über einen längeren Zeitraum. Die Zinserhöhungen werden daher in den meisten Fällen noch längere Nachwirkungen haben. Der Zinssatz für die steuerliche Rückstellungsbildung beträgt aber unverändert 6%.

Aber nicht nur bei der Rückstellungs- bzw Forderungsbewertung, sondern auch im Rahmen von Finanzinstrumenten können die erhöhten Zinsen Auswirkungen zeigen. Bei niedrig-festverzinsten Forderungen (zB Anleihen) führen die erhöhten Zinsen zu sinkenden Kurswerten, was uU zu einer Abwertung der Vermögenswerte führen kann.

Unser Tipp

Wir empfehlen daher, bei der Bilanzierung der Jahresabschlüsse der aktuellen Zinsentwicklung besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

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