30. Juni 2020

Personalabrechnung

Lehrlingsbonus ab 1.7.2020 – jetzt 2.000 Euro sichern!

Wie Sie den Medien sicher bereits entnommen haben, hat die Bundesregierung angekündigt, für jeden Lehrling, der im Zeitraum von 16. März bis 31. Oktober 2020 neu eingestellt wird, einen Bonus in Höhe von 2.000 Euro an Firmen auszuzahlen.

Die Auszahlung soll in zwei Teilen erfolgen: 1.000 Euro zu Beginn der Lehre und 1.000 Euro bei Behalten nach der Probezeit.

Hier die Fakten zum Lehrlingsbonus: Was wird mit dem Bonus idHv € 2.000 gefördert?

Mit dem Lehrlingsbonus idHv € 2.000 wird gefördert …

  • … jedes neue, betriebliche Lehrverhältnis mit Abschluss des Lehrvertrags zwischen 16. März 2020 und 31. Oktober 2020. Das heißt, es wird auch rückwirkend gezahlt.
  • Übernahme eines Lehrlings im ersten Lehrjahr aus der ÜBA (Überbetriebliche Lehrausbildung) in ein Unternehmen bis inklusive 31. März 2021.

Wie erfolgt die Auszahlung des Lehrlingsbonus?

  • In der 1. Tranche: Auszahlung von € 1.000 nach Eintragung des Lehrvertrags bei der Lehrlingsstelle (Hängt vom Unternehmen ab, typischerweise passiert das im Juli-September)
  • In der 2. Tranche: Auszahlung von € 1.000 nach Absolvierung gesetzlicher Probezeit (drei Monate)

Aber Achtung! Wenn das Lehrverhältnis in der Probezeit gelöst wird, ist Tranche 1 zurückzuzahlen, um Missbrauch vorzubeugen.

Und so stellen Sie den Antrag für den Lehrlingsbonus!

Ab 1.7.2020 steht die Förderung zeitgleich mit der Anmeldung des neuen Lehrvertrags zur Verfügung. Selbstverständlich bekommen aber auch bereits übermittelte Lehrverträge (seit 16.03.2020) den Bonus.

Antrag bei den Förderreferaten der Lehrlingsstellen/elektronisch über „Lehre online Service“.

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