4. November 2022

Laden von Elektrofahrzeugen ab 2023 steuerlich begünstigt

E-Auto

Kein abgabenpflichtiger Sachbezug mehr!

Die Benutzung eines vom Arbeitgeber bereitgestellten Elektrofahrzeuges war schon bisher steuerlich begünstigt (kein Sachbezug erforderlich). Die Kosten für das Laden des Fahrzeuges bei externen Ladestationen, die ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ersetzt, waren allerdings als Sachbezug lohnsteuerpflichtig.

Ab 01.01.2023 soll in nachstehenden Fällen kein abgabepflichtiger Sachbezug mehr vorliegen:

  • Dienstgeber leistet Kostenersätze (= nachgewiesen Kosten) an den Dienstnehmer für a) das Laden bei externen Ladestationen (zB E-Tankstellen) oder b) für die nachgewiesenen Ladekostenbeim Dienstnehmer zu Hause.
  • Dienstgeber leistet an den Dienstnehmer einen Kostenzuschuss bzw. übernimmt die vollen Herstellkosten für eine Ladestation beim Dienstnehmer oder stellt dem Dienstnehmer verbilligt oder unentgeltlich eine Ladestation zur Verfügung

Die Details zur gesetzlichen Umsetzung werden noch im Parlament behandelt.

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