30. Mai 2023

KV-Abschluss im Hotel und Gastgewerbe

Mit 01.05.2023 wurden die Löhne und Gehälter der Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe im Bundesdurchschnitt um 9,3% erhöht. Der Mindestlohn bzw das Mindestgehalt beträgt für ungelernte Mitarbeiter € 1.800 und für Fachkräfte in den ersten beiden Berufsjahren € 1.860.

Lehrlinge im Hotel- und Gastgewerbe

Die Lehrlingsentschädigungen stiegen durchschnittlich um 13,63 % und betragen seit dem 01. 05. 2023 im

  • 1. Lehrjahr: € 925
  • 2. Lehrjahr: € 1.035
  • 3. Lehrjahr: € 1.215
  • 4. Lehrjahr (Doppellehre): € 1.305

Zulagen

Die Zulagen stiegen durchschnittlich um 8,9 % und betragen seit dem 01.05.2023

  • Nacharbeitszuschlag: € 26
  • Fremdsprachenzulage: € 35
  • Fehlgeldentschädigung: € 36

Hinweis

Eine verpflichtende Teuerungsprämie wurde nicht vereinbart.

 

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