30. Mai 2023
KV-Abschluss im Hotel und Gastgewerbe
Mit 01.05.2023 wurden die Löhne und Gehälter der Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe im Bundesdurchschnitt um 9,3% erhöht. Der Mindestlohn bzw das Mindestgehalt beträgt für ungelernte Mitarbeiter € 1.800 und für Fachkräfte in den ersten beiden Berufsjahren € 1.860.
Lehrlinge im Hotel- und Gastgewerbe
Die Lehrlingsentschädigungen stiegen durchschnittlich um 13,63 % und betragen seit dem 01. 05. 2023 im
- 1. Lehrjahr: € 925
- 2. Lehrjahr: € 1.035
- 3. Lehrjahr: € 1.215
- 4. Lehrjahr (Doppellehre): € 1.305
Zulagen
Die Zulagen stiegen durchschnittlich um 8,9 % und betragen seit dem 01.05.2023
- Nacharbeitszuschlag: € 26
- Fremdsprachenzulage: € 35
- Fehlgeldentschädigung: € 36
Hinweis
Eine verpflichtende Teuerungsprämie wurde nicht vereinbart.
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