2. Januar 2023

Erhöhung Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter

Ertragsteuerliche Änderungen

Neue GWG-Grenze

Die Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern wird ab 1.1.2023 von derzeit € 800 auf € 1.000 angehoben. Diese Maßnahme wirkt sich nicht nur bei den betrieblichen Einkünften, sondern etwa auch bei den Werbungskosten aus unselbständiger Tätigkeit aus.

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